Erneuter Lockdown • Anlage ab morgen gesperrt

15.12.2020 • Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist ab morgen, Mittwoch 16.12.2020
das Golfspielen bedauerlicherweise untersagt.

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/land-setzt-lockdown-beschluesse-der-ministerpraesidentenkonferenz-neuer

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen.

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig.

Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf.

Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Hier die gültige Verordnung mit dem jetzt fehlenden Passus – ausgenommen ist der Individualsport….

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201214_coronaschvo_ab_16.12.2020.pdf

Dem haben wir uns zu fügen und sperren die Anlage ab morgen früh 0:00 Uhr bis auf Weiteres.

Eine Genehmigungsanfrage beim zuständigen hiesigen Ordnungsamt ist anhängig.
Sobald hier eine Entscheidung mitgeteilt ist werden wir Sie umgehend informieren.

Bleiben Sie gesund.

Ihr GCEH Team

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