ab Montag, den 22.02.2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft.
Danach ist dann auch der Golfsport zu zweit oder mit mehreren Personen eines Hausstandes, wie gehabt, wieder erlaubt.
§ 9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig. (2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.
Ab sofort ist somit die Buchung von Startzeiten wieder möglich. Geöffnet sind zunächst die Plätze Hespertal 1-9 und Schauinsland. Zunächst ist die Anlage ausschließlich unseren Mitgliedern vorbehalten. Die Nutzung von Carts ist noch nicht möglich.
Freuen wir uns, nun endlich wieder unseren schönen Sport ausüben zu dürfen.Halten Sie Abstand und bleiben Sie gesund!!
Mit sportlichen Grüßen
Ihr GCEH Team