mit gestrigem Datum (04.06.20, 17:11 Uhr) ist die Genehmigung unseres Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes durch das Gesundheitsamt der Stadt Essen erfolgt.
Das führt zu weiteren Lockerungen der Auflagen und lässt nahezu normalen Spielbetrieb zu.
Oberstes Gebot aber bleibt die Einhaltung des Abstandes zueinander.
Wettspiele sind wieder möglich, Carts dürfen von 2 Personen benutzt werden auch wenn sie aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Umkleiden und Duschen dürfen, unter Wahrung der Abstandsregel, wieder benutzt werden.
Da auch in der Gastronomie wieder 10 Personen unterschiedlicher Haushalte an einem Tisch Platz nehmen dürfen, sind auch Siegerehrungen mit der gebotenen Distanz möglich.
Wir werden den Turnierkalender jetzt nach und nach mit Leben füllen. Wir bitten möglichst um Anmeldung über das Internet (unser Wettspielkalender/mygolf). Meldelisten hängen, zur Kontaktvermeidung, nicht am weißen Brett aus. Persönliche oder telefonische Anmeldung ist aber während der Öffnungszeiten auch im Sekretariat möglich.
Die folgenden Regeländerungen gelten ab sofort:
Ergebnisse im Zählspiel notieren (Regel 3.3b)
• Spieler dürfen Ihre eigenen Ergebnisse auf der Scorekarte erfassen (es ist nicht erforderlich, dass der Zähler dies tut).
• Es ist nicht erforderlich, dass der Zähler die Lochergebnisse des Spielers physisch bestätigt, aber es sollte zumindest eine mündliche Bestätigung erfolgen.
• Es ist nicht erforderlich, eine Scorekarte physisch bei der Spielleitung einzureichen, vorausgesetzt, die Spielleitung kann die Ergebnisse in anderer Form annehmen.
Es kann ein Foto der Scorekarte mit dem Mobiltelefon als Email an das Sekretariat gesendet werden. Möglich ist auch eine mündliche Mitteilung.
Flaggenstöcke
Platzregel: „Der Flaggenstock darf beim Spielen eines Lochs nicht aus dem Loch entfernt werden. Strafe bei Verstoß: Grundstrafe.“
Loch
• Es werden keine Änderungen an der Definition “Loch” vorgenommen.
Um das Herausnehmen des Balles aus dem Loch zu erleichtern, toleriert der DGV jedoch, dass das Loch bis zur Oberkante des Plastiklocheinsatzes aufgefüllt werden kann. Kommt ein Ball darauf zur Ruhe gilt er als eingelocht. Diese Tolerierung führt dazu, dass Ergebnisse ungeachtet des Regelverstoßes vorgabenwirksam sein können.
Bunker
„Liegt ein Ball in einem Bunker, aus dem die Spielleitung zum Infektionsschutz die Harken entfernt hat, und ist die Lage des Balls durch unzureichendes Einebnen des Sands durch andere Spieler beeinträchtigt, darf der Ball entsprechend Regel 16.1c (Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen im Bunker) straflos fallen gelassen werden. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen.
Wir wünschen ein schönes Spiel! Bleiben Sie gesund.
Ihr GCEH Team