GVNRW informiert • Online Petition „Golf in NRW erlauben“

Informationen zur Corona-Entwicklung und die Folgen für den Golfsport in NRW – Stand 31.12.2020 um 11:00 Uhr

Liebe Mitglieder,

am 23.12.2020 hat das OVG Münster in einem Eilverfahren entschieden, dass die Schliessung der Golfanlagen in NRW aufgrund der Corona Schutzverordnung des Landes NRW vom 16.12.2020 bestehen bleibt. Bislang ist nur eine Pressemitteilung des Gerichts veröffentlicht,

vgl. https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/104_201223/index.php.

Die Entscheidungsgründe sind noch nicht öffentlich zugänglich. Antragsteller war ein Golfspieler eines Düsseldorfer Golfclubs. Weitere 4 Verfahren sind ausweislich der Mitteilung noch anhängig.

Der Golfclub Werne hat danach eine Online-Petition an die Landesregierung NRW gestartet, mit dem Ziel Golfrunden in 2er flights zu erlauben.

https://www.openpetition.de/petition/online/golf-waehrend-corona-in-nrw-in-2er-flights-erlauben

Der Golfverband NRW bedauert die o.g. Entscheidung des OVG Münster. Die aus der Pressemitteilung ersichtliche Begründung des Gerichts halten wir nicht für in jeder Hinsicht überzeugend. Besonders schwer nachzuvollziehen bleibt, dass lediglich in 4 Bundesländern die Golfanlagen geschlossen werden mussten, in allen anderen Bundesländern aber weiter geöffnet bleiben. Der Politik ist es trotz aller öffentlichen Beteuerungen nicht gelungen, bundeseinheitliche Regelungen aufzustellen. Letztlich müssen wir die unanfechtbare Entscheidung des OVG Münster und damit auch die aktuellen Regelungen der Corona Schutzverordnung als zur Zeit rechtsverbindlich hinnehmen. Angesichts der vom OVG Münster im Eilverfahren bestätigten Rechtslage müssen wir davon ausgehen, dass die Erfolgsaussichten der Petition eher gering sein werden. Der Weg einer Petition scheint uns nach unseren bisherigen Erfahrungen nicht als zielführend.

Ziel muss es vielmehr sein, die Bedenken an der Ausübung des Golfsports im gemeinsamen Dialog mit der Landesregierung auszuräumen. Sobald die Entscheidungsgründe des OVG Münster vorliegen, werden wir diese analysieren und versuchen, diesen durch eine Ausgestaltung des Spielkonzepts angemessen und transparent Rechnung zu tragen. Zusammen mit dem DGV wird der Golfverband NRW sich zugleich bemühen, auf bundeseinheitliche Regelungen zur Öffnung der Golfanlagen in allen Bundesländern hinzuwirken.

Um diese Vorhaben nicht zu gefährden, bitten wir Sie eindringlich, als unsere Mitglieder darum, von individuellen Kontaktaufnahmen und Alleingängen gegenüber den Behörden abzusehen. Wir informieren Sie unverzüglich, sobald es neue Entwicklungen gibt.

Bis dahin müssen wir uns alle in Geduld üben.

Golfverband Nordrhein-Westfalen e.V.

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