Neue Einschränkungen im Kampf gegen Corona • Golf spielen bleibt erlaubt.

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

ab morgen, Montag den 02.11.2020 gelten, aufgrund neuer Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, neue Regeln und Einschränkungen zur Bekämpfung des Corona Virus.

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020

Auszug aus: Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. Oktober 2020

§ 9 „(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.
Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.“

Unsere Gastronomie muss leider schliessen.

Wie schon beim ersten Lockdown bietet Gerd Dimsat und sein Team aber Gerichte zum Abholen an.
Bitte machen Sie wieder rege Gebrauch davon und unterstützen unsere Gastronomie in dieser schwierigen Zeit. Vorbestellungen bitte telefonisch unter 0201 402 808.

Hier die aktuelle Speisekarte.

Bleiben Sie gesund!!

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